Willkommen bei der Tierpension & Hundeschule Hüskes 02633-47 29 301 
Allgemeine Pflegebedingungen / Geschäftsbedingungen für  die Tierpension:


Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten sowie unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Aufnahme des Tieres von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:

01. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierpension das Tier zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Tieres zu übernehmen . Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. Unterbringung jeweils mindestens 3 Tage.

02. Das Tier muss bei der Aufnahme  frei  sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbes. Verhaltensauffälligkeiten, sind der Pension bei der Buchung mitzuteilen. Stellt die Pension bei der Aufnahme einen Verstoß hiergegen fest, ist sie berechtigt die Aufnahme des Tieres zu verweigern. Dennoch ungeachtet ist der Kunde zur Zahlung der Pensionskosten verpflichtet.

03. Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung der Tierpension  für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einen nachweisbaren Vorsatz oder grob fahrlässige  Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für etwaige Erkrankungen, Ableben,  Entlaufen des Tieres oder Beschädigung Ditter vom Inhaber KEINE Haftung übernommen wird. Der Auftraggeber haftet für alle die vom Tier ausgehenden Gefahren und daraus unmittelbaren und mittelbaren Schäden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass  es bei der Unterbringung zusammen mit Artgenossen  ggf. zu Verletzungen (schlimmstenfalls Ableben) kommen kann, hierfür übernimmt die Pension ebenfalls keine Haftung.

04. Der Hundehalter versichert, dass der Hund derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.  Der Katzenhalter versichert, dass für seine Person eine gültige Privathaftlichtversicherung besteht, in welcher die Katze mitversichert ist. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Tierpension, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Tierpension zu verantworten sind. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch sein Tier während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.

05. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza.  Wir empfehlen Impfschutz gegen Bordetella bronchiseptica-Infektion durchführen zu lassen. Die Katze muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose aufweisen.Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während der Pflegezeit bei der Tierpension zu hinterlegen.  Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der  mit 100 % berechnet wird.

06. Der Tierhalter räumt der Tierpension das Recht ein, das Tier bei Erkrankung oder  Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Tierpension vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen. Der Einsatz der Tierpension wird mit einer Pauschale in Höhe von 55,00 € abgerechnet ,ebenso   Kostenerstattung für das Tiertaxi pro gefahrener KM 2,00 €, zu entrichten bei der Abholung.

07. Der Hund muss 4 Tage vor dem Pensionsaufenthalt mit einer Wurmkur (gegen Rund- und Bandwürmer) behandelt werden. Eine Bestätigung durch den Tierarzt ist vorzulegen. Ein spot-on-Präp. gegen Zecken und Flöhe, welches eine abtötende Wirkung aufweist, ist zur Abgabe mitzubringen. Die Katze muss 1 Woche vor dem Pensionsaufenthalt mit einem Spot-on-Präparat gegen Flöhe sowie einer Wurmkur gegen Rund- und Bandwürmer (teilweise schon in manchen Spot-on-Präparaten enthalten) behandelt werden, eine Bestätigung seitens des behandelnden Tierarztes ist vorzulegen. Wir empfehlen die vorsorgliche Behandlung mit einem Paramunitätsinducer.

08. Der Tierhalter verpflichtet sich das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 10 Tagen einem Tierschutzverein der Wahl der Tierpension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Tierhalter. Unabhängig hiervon ist eine Notfalladrese anzugeben.

09. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit  im Voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunfts- und Abholtag mit berechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte das Tier  vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit.  Die Tierpension behält sich vor, den Pensionspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste.

10. Der Besuch der Tierpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um den Tageablauf der Vierbeiner nicht negativ zu beeinträchtigen.

11. Der Pensionsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung oder Pensionsvertrag unsererseits reserviert werden.  Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 28 Tage vor Aufnahme möglich. Bis 14 Tage vor der Abgabe sind 50 %, darunter 100 % zu zahlen. Stornieren bedürfen der Schriftform (mündliche Mitteilungen haben keine Rechtsgültigkeit!) und müssen von der Tierpension schriftlich bestätigt worden zu sein, um als solche anerkannt zu werden. Sollten wir z. B. aufgrund "höherer Gewalt" das Haustier nicht aufnehmen können, besteht kein rechtlicher Anspruch auf z. B. Schadensersatzleistungen.

 12. Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer des Tieres ist.

13. Der Tierbesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung der Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Tieres -gleich zu welchem Zweck. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.

15. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.


gültig ab 01.11.2021


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